Abschiebehaft bedeutet, dass eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einem Menschen bis zu seiner Abschiebung monatelang die Freiheit entziehen kann. Der einzige Grund dafür ist, dass der Behörde die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll. Es handelt sich bei Abschiebehaft also nicht um eine Strafe sondern „nur“ um eine Sicherungsmaßnahme. Dennoch wird der oder die Betroffene in einem speziellen Abschiebegefängnis (wie in Büren) oder in Polizeigewahrsam hinter Gittern untergebracht. Die Vorstellung, dass Abschiebungen lediglich den Rechtsstaat durchsetzen, verfehlt das eigentliche Thema. Der aggressive Diskurs über illegale Migration und Abschiebungen ist ein Ausdruck der Identitätspolitik rechtskonservativer Kräfte. Indem wir die Schlagworte dieser Berichterstattung wiederholen und in den öffentlichen Diskurs einbringen, tragen wir zu diesen Narrativen bei.
Gleichzeitig mangelt es an finanziellen Mitteln für Aufenthaltsberatung, Sprach- und Integrationskurse sowie für die Aufstockung von Sozialarbeitenden im Bereich der Jugendarbeit und vieles mehr. Wir investieren unverhältnismäßig hohe Summen in die Ausweisung von Menschen, während gleichzeitig die Mittel für Präventionsprogramme und Unterstützungsmaßnahmen gekürzt werden.
Allein für den Betrieb der UfA Büren werden für das laufende Jahr 2025 mehr als 21 Mio Euro im Haushaltsplan veranschlagt. Dementgegen sieht die Planung für 2025 in NRW vor, Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten (SBvG)“ von 35 auf 12,9 Mio. Euro zusammenzustreichen. Dies entspricht einer Kürzung um 22,1 Mio. Euro oder 63 Prozent!
Wir verschlechtern aktiv die Lebensbedingungen vieler Menschen und beschweren uns dann über die daraus resultierenden Auswirkungen, während wir diese Menschen mit repressiven Maßnahmen bestrafen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern schadet auch unserer Gesellschaft auf vielfältige Weise.