Abschiebehaft bedeutet, dass eine Ausländerbehörde oder die Bundespolizei einem Menschen bis zu seiner Abschiebung monatelang die Freiheit entziehen kann. Der einzige Grund dafür ist, dass der Behörde die Durchführung der Abschiebung damit erleichtert werden soll. Es handelt sich bei Abschiebehaft also nicht um eine Strafe sondern „nur“ um eine Sicherungsmaßnahme. Dennoch wird der oder die Betroffene in einem speziellen Abschiebegefängnis (wie in Büren) oder in Polizeigewahrsam hinter Gittern untergebracht. Die Vorstellung, dass Abschiebungen lediglich den Rechtsstaat durchsetzen, verfehlt das eigentliche Thema. Der aggressive Diskurs über illegale Migration und Abschiebungen ist ein Ausdruck der Identitätspolitik rechtskonservativer Kräfte. Indem wir die Schlagworte dieser Berichterstattung wiederholen und in den öffentlichen Diskurs einbringen, tragen wir zu diesen Narrativen bei.
Gleichzeitig mangelt es an finanziellen Mitteln für Aufenthaltsberatung, Sprach- und Integrationskurse sowie für die Aufstockung von Sozialarbeitenden im Bereich der Jugendarbeit und vieles mehr. Wir investieren unverhältnismäßig hohe Summen in die Ausweisung von Menschen, während gleichzeitig die Mittel für Präventionsprogramme und Unterstützungsmaßnahmen gekürzt werden.
Allein für den Betrieb der UfA Büren werden für das laufende Jahr 2025 mehr als 21 Mio Euro im Haushaltsplan veranschlagt. Dementgegen sieht die Planung für 2025 in NRW vor, Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten (SBvG)“ von 35 auf 12,9 Mio. Euro zusammenzustreichen. Dies entspricht einer Kürzung um 22,1 Mio. Euro oder 63 Prozent!
Wir verschlechtern aktiv die Lebensbedingungen vieler Menschen und beschweren uns dann über die daraus resultierenden Auswirkungen, während wir diese Menschen mit repressiven Maßnahmen bestrafen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern schadet auch unserer Gesellschaft auf vielfältige Weise.
Protected Bike Lane auf Hohenzollernstraße
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 25.2. entschieden, dass die Protected Bike Line auf der Hohenzollernstraße in Mönchengladbach zurück gebaut werden soll. Grund dafür seien rechtswidrige Klebebordsteine und Unfälle aufgrund dieser. Weiter argumentiert das Gericht „Rechts und links der Fahrstreifen sind seit Jahren baulich getrennte Radwege vorhanden. Die Radwege sind technisch in einem ordentlichen Zustand“ und sieht damit keine Notwendigkeit der Protected Bike Lane.
Beim genaueren Hinschauen stellt man allerdings Folgendes fest:
Diese Radwege sind definitiv nicht in technisch gutem Zustand und verhindern das Menschen mit dem Fahrrad fahren. Viel zu schmal, viel zu löchrig, Baumwurzeln wachsen unter die Radwege, Bäume in die Fahrbahn und viel zu nah am motorisiertem Verkehr.
Außerdem fragen wir uns:
Warum schaffen Autofahrer*innen es an Bürgersteigen vorbei, aber nicht an Klebebordsteinen?
Deshalb gilt: Rad-und Autoverkehr sollte gleichermaßen sicher sein. Die physische Abgrenzung durch Klebebordsteine führt zu mehr Sicherheit von Fahrrad- wie Autofahrer*innen. Deshalb können wir die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.
Wir plädieren für eine Verkehrswende, die auf Klimaneutralität, Sicherheit und Verfügbarkeit beruht. Dazu gehören auch die Radfahrer*innen auf der Hohenzollernstraße!